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   LG Mainz, 01.07.2014 - 6 O 181/13   

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https://dejure.org/2014,59223
LG Mainz, 01.07.2014 - 6 O 181/13 (https://dejure.org/2014,59223)
LG Mainz, Entscheidung vom 01.07.2014 - 6 O 181/13 (https://dejure.org/2014,59223)
LG Mainz, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 6 O 181/13 (https://dejure.org/2014,59223)
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  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08

    Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Mainz, 01.07.2014 - 6 O 181/13
    Nach der Lehre von der Doppelwirkung des Rechts ist es sogar möglich, bei nichtigen Vertragsverhältnissen ein bestehendes Widerrufsrecht auszuüben (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt 25.11.2009, VIII ZR 318/08).
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus LG Mainz, 01.07.2014 - 6 O 181/13
    Diese führte lediglich zu einer Modifizierung des ursprünglich geschlossenen Darlehensvertrages (BGH, 01.07.1997 XI ZR 267/96), und zwar dahingehend, dass die vertraglichen Pflichten wechselseitig vorgezogen wurden und die Beklagte durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Bezug auf die von der Klägerin zu zahlenden Zinsen entschädigt wurde.
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Mainz, 01.07.2014 - 6 O 181/13
    Die Beklagte vermag sich auch nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV berufen, da sie den Wortlaut der Musterbelehrung der Anlage 2 zum§ 14 BGB-lnfoV in einem nicht nur unerheblichen Mass verändert hat und mithin nicht auf die Schutzwirkung vertrauen konnte (BGH, 01.03.2012, III ZR 83/11 ).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus LG Mainz, 01.07.2014 - 6 O 181/13
    Für die Annahme einer Verwirkung bedarf es als Voraussetzung eines Zeit, sowie eines Umstandsmomentes (BGH NJW-RR 2005, 180).
  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus LG Mainz, 01.07.2014 - 6 O 181/13
    Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung unter dem Punkt Widerrufsrecht ist mehrdeutig und missverständlich und lässt einen eindeutigen Rückschluss der Klägerin auf den Beginn der Widerrufsfrist nicht zu (vgl. auch BGH NJW-RR 2009, 1275).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im

    Auszug aus LG Mainz, 01.07.2014 - 6 O 181/13
    Die Beklagte vermag sich in diesem Zusammenhang nicht auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.01.2012 (1-6 W 221/11) berufen, da kein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt.
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